Haftungshinweis
(1)
BROCOM ist ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen.
(2)
BROCOM ist spezialisiert auf die Beratung, Steuerung und erfolgreiche Umsetzung von Unternehmenstransaktionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im deutschsprachigen D-A-CH-Raum.
BROCOM begleitet Unternehmenstransaktionen von der strategischen Vorbereitung über die strukturierte Vermarktung und M&A-Prozessdurchführung bis zum erfolgreichen Abschluss.
Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere Unternehmensverkäufe, Unternehmenskäufe, Unternehmensnachfolgen, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensfusionen. Darüber hinaus unterstützt BROCOM mit Unternehmensbewertungen, transaktionsbezogenen Unternehmensprüfungen (Due Diligence) und bei der Finanzierung von Unternehmenstransaktionen (M&A Corporate Finance).
Kurzbezeichnung der Geschäftstätigkeit von BROCOM: M&A-Beratung für KMU mit Abschlussfokus.
(3)
BROCOM erbringt seine M&A-Beratungs-, -Steuerungs- und -Transaktionsmanagementleistungen ausschließlich im Auftrag seiner Kunden und im Rahmen von B2B-Geschäftsbeziehungen.
(4)
BROCOM erbringt sämtliche Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmensberaters auf Grundlage der Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994).
(5)
BROCOM schuldet ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vertraglich vereinbarten M&A-Beratungs-, -Steuerungs-, -Projektmanagement- und -Transaktionsprozessleistungen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere das Zustandekommen einer Unternehmenstransaktion, die Erzielung eines bestimmten Kaufpreises, das Erreichen eines bestimmten Zeitplans oder der Abschluss eines Vertrages, ist nicht geschuldet.
(6)
Unternehmerische und transaktionsspezifische Entscheidungen trifft ausschließlich der Auftraggeber.
BROCOM spricht Empfehlungen aus und begleitet den Auftraggeber bei der Vorbereitung, Strukturierung und Durchführung der Transaktion.
Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung von Angeboten, über den Abschluss oder Nichtabschluss von Verträgen sowie über sämtliche wirtschaftlichen und rechtlichen Maßnahmen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
(7)
BROCOM darf auf die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Auskünfte vertrauen, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen. Eine Verpflichtung zur eigenständigen rechtlichen, steuerlichen, technischen oder wirtschaftlichen Prüfung dieser Informationen besteht nicht. Für deren Inhalt und Richtigkeit ist ausschließlich der jeweilige Informationsgeber verantwortlich.
(8)
BROCOM erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Notariatsleistungen. Die rechtliche, steuerliche und vertragliche Gestaltung der Transaktion erfolgt ausschließlich durch die von den Transaktionsparteien beauftragten Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder sonstigen hierzu befugten Berufsträger.
Eine Haftung von BROCOM für deren Leistungen oder Unterlassungen ist ausgeschlossen.
(9)
BROCOM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Personenschäden sowie für Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, BROCOM sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich bekannt zu geben. Schäden oder Mehraufwendungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet übermittelten Informationen beruhen, gehen nicht zu Lasten von BROCOM.
(10)
Schadenersatzansprüche gegen BROCOM verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
