Gewerberechtshinweis

BROCOM ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und des WKO Fachverbands für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT).

BROCOM verpflichtet sich zur Einhaltung der vom Fachverband UBIT herausgegebenen Berufsgrundsätze und Standesregeln sowie zur Wahrung des Berufsbilds der Unternehmensberatung gemäß den jeweils letztgültigen Fassungen.
BROCOM erklärt das Einverständnis, dass sich in strittigen Fällen alle Beteiligten an den Fachverband zur Einholung einer Stellungnahme wenden können. Die Erhebung des Sachverhalts erfolgt unter Einbindung aller betroffenen Parteien.

BROCOM übt die Tätigkeit des reglementierten Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation auf Basis der durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erteilten Gewerbeberechtigung und des Gewerbescheins für Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisation gemäß § 124 Ziffer 16 Gewerbeordnung 1994 aus.
Die Novelle der Gewerbeordnung vom 18. Juli 2017 sieht für Unternehmensberater explizit u. a. auch das Recht zur Beratung und zur berufsmäßigen Vertretung von Auftraggebern gegenüber Dritten sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe gemäß § 136 Absatz 3 Gewerbeordnung vor.

Siehe Downloads
WKO – UBIT – Berufsgrundsätze und Standesregeln Unternehmensberatung
WKO – UBIT – Berufsbild Unternehmensberatung