Gewerberechtshinweis
(1)
BROCOM ist ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen.
(2)
BROCOM ist spezialisiert auf die Beratung, Steuerung und erfolgreiche Umsetzung von Unternehmenstransaktionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im deutschsprachigen D-A-CH-Raum.
BROCOM begleitet Unternehmenstransaktionen von der strategischen Vorbereitung über die strukturierte Vermarktung und M&A-Prozessdurchführung bis zum erfolgreichen Abschluss.
Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere Unternehmensverkäufe, Unternehmenskäufe, Unternehmensnachfolgen, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensfusionen. Darüber hinaus unterstützt BROCOM mit Unternehmensbewertungen, transaktionsbezogenen Unternehmensprüfungen (Due Diligence) und bei der Finanzierung von Unternehmenstransaktionen (M&A Corporate Finance).
Kurzbezeichnung der Geschäftstätigkeit von BROCOM: M&A-Beratung für KMU mit Abschlussfokus.
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BROCOM erbringt seine M&A-Beratungs-, -Steuerungs- und -Transaktionsmanagementleistungen ausschließlich im Auftrag seiner Kunden und im Rahmen von B2B-Geschäftsbeziehungen.
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BROCOM verfügt über die Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994).
Im Rahmen dieser Gewerbeberechtigung umfasst der gesetzliche Tätigkeitsbereich insbesondere die Beratung in Angelegenheiten der Betriebsübergabe (§ 136 Abs. 3 Z 1 GewO 1994) sowie die berufsmäßige Vertretung von Auftraggebern gegenüber Dritten (§ 136 Abs. 3 Z 3 GewO 1994).
BROCOM erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser erteilten Gewerbeberechtigung und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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BROCOM ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und des WKO-Fachverbands für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT).
BROCOM verpflichtet sich zur Einhaltung der vom Fachverband UBIT herausgegebenen Berufsgrundsätze und Standesregeln sowie zur Wahrung des Berufsbilds der Unternehmensberatung gemäß den jeweils letztgültigen Fassungen.
BROCOM erklärt das Einverständnis, dass sich in strittigen Fällen alle Beteiligten an den Fachverband zur Einholung einer Stellungnahme wenden können. Die Erhebung des Sachverhalts erfolgt unter Einbindung aller betroffenen Parteien.
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Der WKO-Fachverband UBIT führt in seinem Fachblatt „Job Scope – Consulting Areas“ explizit den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich samt Vertretungsrecht „Mergers & Acquisitions (M&A)“ für Unternehmensberater an.
Des Weiteren lässt sich aus dem Fachartikel von Univ.-Prof. Dr. Dr. Michael Potacs zur Aufgaben- und Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern gemäß § 136 Abs. 3 GewO, veröffentlicht im August 2018 in der Österreichischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ÖZW 2018, Seiten 74 – 81), festhalten, dass Unternehmensberater auf Grund der Neufassung von § 136 Abs. 3 GewO durch die GewO-Novelle 2017 alle Handlungen vornehmen dürfen, die zur Erarbeitung und zum Vollzug von M&A-Lösungskonzepten und -Lösungen notwendig erscheinen.
(7)
Aus Obigem, u. a. bestätigt durch OGH 8 Ob 46/10p, ergibt sich, dass BROCOM keine wie immer geartete Maklertätigkeit ausübt, und daraus wiederum weder das Makler-Gesetz/Recht noch die Immobilienmakler-Verordnung und/oder die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV) Anwendung finden!
BROCOM übt keine Makler-, Vermittlungs- oder sonstige nach dem Maklerrecht bewilligungspflichtige Tätigkeit aus!
(8)
Sämtliche zwischen BROCOM und seinen Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen sind Beratungsverträge im Rahmen des reglementierten Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation. Sie stellen keine Maklerverträge, Vermittlungsverträge oder sonstige nach dem Maklerrecht zu beurteilenden Vertragsverhältnisse dar.
(9)
Die zwischen BROCOM und seinen Kunden frei vereinbarten Entgelte sind ausschließlich Beratungshonorare für die von BROCOM erbrachten M&A-Beratungs-, -Prozesssteuerungs- und -Transaktionsmanagementleistungen. Sie stellen keine Provisionen, Vermittlungsentgelte oder sonstige maklerrechtliche Vergütungen dar; sie stellen für die Kunden eine Investition in einen strukturierten, risikominimierten und wertorientierten Transaktionsprozess dar.
Siehe Downloads
WKO – UBIT – Berufsgrundsätze und Standesregeln Unternehmensberatung
WKO – UBIT – Berufsbild Unternehmensberatung
